- Unanfechtbarkeit von Verwaltungsakten
- Unanfechtbarkeit f von Verwaltungsakten non-contestability of administrative acts
German-english law dictionary. 2013.
German-english law dictionary. 2013.
Rechtskraft — Rẹchts|kraft 〈f. 7u; unz.〉 rechtskräftige Beschaffenheit, Endgültigkeit ● die gerichtliche Entscheidung hat Rechtskraft erlangt * * * Rẹchts|kraft, die <o. Pl.> (Rechtsspr.): Endgültigkeit, Unanfechtbarkeit einer gerichtlichen (od.… … Universal-Lexikon
Rechtskraft (Deutschland) — Der Begriff Rechtskraft bezeichnet bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss ausgehen, sowie die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten. Die Wirkung der Rechtskraft lässt sich mit dem römischen… … Deutsch Wikipedia
Syllabus — Syllabus, m., Pl. Syllabi, ist ein pseudo lateinischer (ursprünglich griechischer,aus συλλαμβάνω, ich nehme, stelle zusammen) Ausdruck für Register, Verzeichnis, Aufzählung, Auszug, Zusammenfassung. Inhaltsverzeichnis 1 Kirche 2 Akademische… … Deutsch Wikipedia
Rechtskräftig — Der Begriff Rechtskraft bezeichnet bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss oder einer (verwaltungs )behördlichen Entscheidung (zum Beispiel einem Bescheid) ausgehen, sowie die Voraussetzungen, unter denen… … Deutsch Wikipedia